Stand: 7. April 2021
Heute wurden durch Ministerpräsident Söder neue Regelungen verkündet, die konkreten Umsetzungshinweise des Kultusministeriums liegen noch nicht vor.
Stand: 06. April 2021
Im Detail ist für die Zeit nach den Osterferien Folgendes vorgesehen (Änderungen sind jederzeit möglich):
- Unterrichtsbetrieb ab 12. April 2021
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 100 im jeweiligen Landkreis
bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt bleibt es beim bisherigen
Verfahren:
o Es findet Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw.
Wechselunterricht für alle Klassen und Jahrgangsstufen
statt.
o Lediglich an den Grundschulen bzw. in der
Grundschulstufe der Förderzentren findet bei einer
Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 voller
Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.
o Es finden in der Schule zweimal pro Woche Selbsttests
statt. Ich empfehle die Teilnahme an den Tests nachdrücklich,
damit wir den Infektionsschutz noch weiter verbessern
können.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gilt:
o Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand
findet – sofern die zuständige Kreisverwaltungsbehörde keine
anderslautende Anordnung trifft – statt für
… die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen bzw. der
Grundschulstufe der Förderzentren, die nach den
Lehrplänen der allgemeinen Schulen unterrichten
(neu).
o Für alle übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht
statt.
o An den Präsenztagen der o. g. Klassen dürfen dann nur
noch Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die
einen unter Aufsicht in der Schule durchgeführten
Selbsttest mit negativem Ergebnis vorweisen
oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen
PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der von
medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde,
vorlegen können. Solche Tests können z. B. in den
lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen
geeigneten Stellen vorgenommen werden. Ein
zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis
nicht aus. Weitere Informationen zu diesen Tests
finden Sie unter www.km.bayern.de/coronavirus-faq im
Menüpunkt „Selbsttests“.
o Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal testen sich
weiterhin in eigener Verantwortung zuhause.
o Auch der Besuch der Notbetreuung ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich.
Sie werden zum Wochenende über ESIS informiert, wie der Unterricht ab 12. April wiederaufgenommen wird.
Corona
Für weitergehende und aktuelle Hinweise besuchen Sie bitte die Seite des Kultusministeriums: