Einschulung zum Schuljahr 2023/24

Von | 21. Februar 2023

Termine

Montag, 27.02.2023, 19.00 Uhr 1. Elternabend zur Schuleinschreibung an der GS Bodenkirchen

Schulspieltermine: aufgeteilt auf 3 Tage (genauer Termin siehe Einladung)

Dienstag, 14.03.2023, bis Donnerstag, 16.03.2023

Schulanmeldung (ohne Kinder): Montag, 20.03.2023 bis Mittwoch, 23.03.2023: 9 – 11.30 Uhr

Mittwoch, 05.07.2023, 8.00 bis 9.30 Uhr: Schnuppertag für die Schulanfänger 2023 an der GS Bodenkirchen.

Mittwoch, 05.07.2023, 19.00 Uhr: Informationsabend für die Eltern der Schulanfänger 2023

Wer kommt zur Schule?

  • alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden
  • alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben. („Korridorkinder“)
  • Auf Antrag der Eltern schulpflichtig: alle Kinder, die vom 1.10 bis 31.12. sechs Jahre alt werden.

Schulanmeldung

Anmeldung = Anmeldepflicht

  1. durch die Erziehungsberechtigten oder deren Stellvertreter
  2. persönlich mit dem Kind
  3. Angaben zur Person des Kindes
     Geburtsurkunde/Familienstammbuch
     Ggf. Sorgerechtsbeschluss
  4. Nachweis über eine Schuleingangsuntersuchung (soweit sie vom Gesundheitsamt bereits durchgeführt wurde.
  5. Nachweis über Masernimpfschutz
  6. Gelbes Heft (Nachweis über U9)

Einschulungskorridor

Der Einschulungskorridor stärkt sowohl den Elternwillen als auch die Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern. Zudem berücksichtigt er die individuelle Entwicklung der zwischen Juli und September geborenen Kinder in besonderer Weise.

Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September geboren sind:
 nehmen am Schulspiel/an der Schuleinschreibung teil
 Empfehlung der Schule
Entscheidung der Eltern bis 11. April 2023 auf dem Formblatt, das Sie am Elternabend erhalten oder hier herunterladen können.


 Diese Entscheidung ist endgültig.

Zurückstellung

Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für maximal ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.
Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie ihr Kind zurückstellen lassen wollen, geben Sie uns bitte baldmöglichst Bescheid.

Für eine Rückstellung brauchen wir einen schriftlichen Antrag mit Begründung sowie aussagekräftige Dokumente (z.B. Gutachten vom Kinderarzt, Stellungnahmen von Kindergarten oder sonstigen mit dem Kind befassten Stellen). Außerdem müssen wir das Kind in jedem Fall im Schulspiel gesehen haben.